Verkehrsrecht

Wir regeln das für Sie.

Droht ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren, gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Niemand muss Angaben zur Sache machen, auch nicht gegenüber der Polizei.

Gerhard M. Bräuer - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Versicherungen zahlen oftmals nach einem Verkehrsunfall nicht in voller Höhe. Auch sind Versicherungen nicht verpflichtet, Sie auf Ihre Rechte und mögliche Ansprüche hinzuweisen. Stattdessen werden Gegengutachten in Auftrag gegeben, um die Ihnen zustehenden Forderungen so weit wie möglich zu reduzieren. Auch Mietwagenkosten werden des Öfteren nicht oder nicht in vollem Umfang übernommen, obwohl zumeist ein Anspruch hierauf besteht. Ebenso verhält sich die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen. Wenn überhaupt, so werden oft nur deutlich untersetzte Beträge bezahlt. Haushaltsführungsschäden oder Verdienstausfall werden häufig aus Unkenntnis des Verletzten nicht in Ansatz gebracht, sodass die Versicherung sich die Zahlung erspart.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen, beurteile mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen und schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche gegenüber einer Versicherung durchgesetzt werden können.

Außerdem kann nur Ihr Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Er verfügt damit über sämtliche Informationen, die für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind. Durch die möglichst frühzeitige Einschaltung Ihres Rechtsanwalts sichern Sie sich eine effizientere Vertretung und bessere Chancen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wichtig: Lassen Sie durch Herrn Rechtsanwalt Bräuer eine genaue Prüfung Ihrer Fallakte und somit auch aller denkbaren Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen vornehmen. So sparen Sie sich finanzielle Verluste und müssen sich auch mit der lästigen Schadensregulierung nicht abmühen.

Sie haben die freie Wahl!

  • Freie Wahl Ihres Rechtsanwalts
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Freie Wahl des Gutachters
  • Freie Entscheidung, wie der Schaden reguliert werden soll
  • Freie Wahl, ob Sie einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Nutzungsausfall geltend machen möchten
  • Freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, sofern die Reparaturkosten 130% der Wiederbeschaffungskosten nicht übersteigen.
    Andernfalls: Erstattung des Kaufpreises eines gleichwertigen Fahrzeuges, wenn Reparatur über der 130%- Grenze liegt.
  • Andernfalls: Erstattung des Kaufpreises eines gleichwertigen Fahrzeuges, wenn Reparatur über der 130%- Grenze liegt.

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche!

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Heilbehandlungskosten