„Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“
§ 1 Abs.1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Das Jagdwesen ist in Baden-Württemberg im Jagd- und Wildtiermanangementgesetz (JWMG) nebst zugehöriger Durchführungsverordnung geregelt (DVO).