Ordnungswidrigkeitenrecht

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Ordnungswidrigkeiten sind unter anderem: Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften.

Die anschließende Verhängung von Bußgeldern mit Fahrverboten und Eintragungen im Verkehrszentralregister kann zu erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen führen.

Sollten Sie in Verdacht geraten sein, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, ist es wichtig, dass Regeln, Fristen und behördliche Vorgaben eingehalten werden.

Für den Fall, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, werden wir Sie im gesamten Bußgeldverfahren umfassend beraten und betreuen. Die jeweiligen Verfahrensabschnitte stimmen wir – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls bereits vorhandenen Voreintragungen und möglichen Fehlerquellen bei den Messverfahren – mit Ihnen ab.

Auch außerhalb der Straßenverkehrsordnung können Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt werden, bspw. bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung.
  • Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr
  • Rotlichtverstößen
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Parkverstößen mit Abschleppanordnungen
  • Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten