Strafrecht

Verteidigung ist Vertrauenssache

Strafverteidiger-Notruf: 0179/7622362
Für Notfälle: Bei Verhaftung, Durchsuchung oder wenn Eile geboten ist.

Bei Bekanntwerden polizeilicher Ermittlungen gilt: Schweigen ist Gold!

Werden Sie als Beschuldigter nicht zu Ihrem gefährlichsten Belastungszeugen! Kontaktieren Sie uns sofort und geben Sie niemals Erklärungen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen ab!

Das Strafrecht ist einer der fachanwaltlichen Schwerpunkte und Renommé unserer Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Bräuer ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er begleitet seine Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – von der Hausdurchsuchung bis zur Revision. Profitieren Sie von seiner langjährigen Erfahrung aus zahlreichen bedeutenden Strafverfahren. Frau Rechtsanwältin Obermanns verfügt ebenso über mehrjährige Erfahrung als Verteidigerin.

Konsequent und hochprofessionell erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die möglichen Handlungsoptionen und entwickeln die bestmögliche Verteidigungsstrategie – von einer geräuschlosen Einstellung bis hin zur Revision vor dem Bundesgerichtshof. Im ureigensten Sinne Ihrer Interessenwahrung pflegen wir einen respektvollen Ton mit allen Strafverfolgungsbehörden und ringen dennoch mit aller Kraft für Ihr Recht.

Als Beschuldigter im Strafverfahren befinden Sie sich in einer emotional und psychisch sehr belastenden Lebenssituation, in der nicht selten Ihr Ruf und die gesamte bürgerliche sowie berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. In dieser Situation benötigen Sie zunächst die zutreffende Einschätzung erfahrenen Strafverteidiger bezüglich des zu erwartenden Verfahrensablaufs und -ausgangs, um Ihre Handlungssouveränität wiederzugewinnen. Zu denken ist sowohl an eine schriftliche Stellungnahme bereits im Ermittlungsverfahren, der persönlichen Kontaktaufnahme des Verteidigers mit der Ermittlungsbehörde zum Zwecke einer „Verständigungslösung“, oder in einem Abwarten der Hauptverhandlung, eher seltener auch in der Durchführung einer persönlichen Vernehmung liegen.

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